Überblick über den Studiengang
Studienverlauf
Das berufsbegleitende Masterstudium „Öffentliches Rech und Management (MPA)“ beinhaltet fünf aufeinander aufbauende Semester.
Grundstrukturen (1. Semester): Im ersten Semester lernen Sie volkswirtschaftliche, rechtliche und betriebswirtschaftliche Grundstrukturen kennen sowie wissenschaftliche Forschungsmethoden und Soft Skills.
Öffentliches Recht (2. Semester): Im zweiten Semester steht die Vermittlung von relevantem juristischen Wissen für den Öffentlichen Bereich im Mittelpunkt. Sie belegen die Module Öffentliches Vertragsrecht, Vergaberecht und Öffentlich-Private Partnerschaften sowie Sicherheit und Haftung.
Öffentliches Management (3. Semester): Mit den Modulen Personal- und Organisationsmanagement, Finanzmanagement und Controlling sowie Marketingmanagement bauen Sie Ihre Managementqualifikationen auf und aus.
Vertiefende Themen der Öffentlichen Praxis (4. Semester): Im vierten Semester erlernen Sie die effektive und effiziente Gestaltung von Leistungsprozessen und bauen Ihre Kompetenzen zur Analysefähigkeit und strategischen Problemlösung aus. Zudem haben Sie die Möglichkeit sich weiter zu spezialisieren. Wählen Sie dazu zwei der folgenden vier Wahlpflichtmodule.
- Compliance und Risikomanagement
- Immobilienmanagement
- Infrastruktur und Energie
- Qualitätsmanagement in der öffentlichen Verwaltung
Masterthesis und Kolloquium (5. Semester): Das fünfte Semester steht Ihnen zur Anfertigung Ihrer Masterthesis zur Verfügung.
Das berufsbegleitende Masterprogramm ist mit Selbststudien- und Präsenzphasen so konzipiert, dass sich Berufstätigkeit und Studium optimal vereinbaren lassen.
Die Prüfungen sind direkt in den Studienablauf integriert und finden während der mehrtägigen Präsenzphasen statt.
Kleine Jahrgangsgruppen und eine individuelle Betreuung jedes einzelnen Studierenden in fachlichen und organisatorischen Angelegenheiten sorgen für hervorragende Studienbedingungen.
Zugangsvoraussetzungen & Studiengebühren
Für die Aufnahme des Studiums benötigen Sie:
- ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein abgeschlossenes Studium an einer Verwaltungsfachhochschule oder Berufsakademie sowie einschlägige Berufserfahrungen von mindestens einem Jahr.
- Ferner können Kandidaten nach Maßgabe von § 63 Abs. 3 ThürHG durch Ablegen einer Eignungsprüfung nach Maßgabe einer gesonderten Satzung zugelassen werden.
Absolventen eines fachlich einschlägigen Studiums an einer Berufsakademie können Praxiszeiten aus ihrem dortigen Studium, die über 20 Stunden pro Woche hinausgehen, als Zeiten der Berufserfahrung für dieses Studium anrechnen lassen.
Studiengebühr: 2.360 EUR pro Semester, zzgl. Semesterbeitrag
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